Antrag bereits im April 2021 gestellt, keine Resonanz oder Unterstuetzung seitens der Verwaltung und Politik
Einrichtung eines LKW Fahrverbotes auf dem Steeger Dyk
Mit der Einschraenkung “Anlieger frei oder Lieferverkehr frei”
1. Ausgangslage:
Auf dem Steeger Dyk ist ein(e) gravierende(r) Anzahl und Anstieg von ‘40 Tonnern’ zu verzeichnen. Diese Strasse ist aber nicht fuer eine derartige Nutzung geeignet. Es bestehen sowohl erhebliche Gefaehrdungen anderer Verkehrsteilnehmer, als auch erhebliche Schaeden an der Fahrbahn und vor Allem an Natur und Umwelt. Auf einer Laenge von 2800 Metern fuehrt der Steeger Dyk durch Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete. Vor Allem auf diesem aeusserstaedtischen Bereich fahren die LKW, teils im Konvoi, ruecksichtslos mit stark ueberhoehten Geschwindigkeiten und stark unterschrittenen Mindestabstaenden und stellen eine immense Gefahr fuer Wildtiere und alle Verkehrsteilnehmer dar.
Auch waehrend der Nacht zwischen ca. 1:00 und 3:00 Uhr fahren LKW mit absolut stark erhoehter Geschwindigkeit durch das Bruch. Der Schwerlast-Ausweichverkehr, um die designierte Route via Nordtangente und Blumentalstrasse zu umfahren, steigt leider ebenfalls erheblich. Das primaere Ziel der LKW ist ein Industrie-/Gewerbegebiet an der Huelser Strasse, welches ueber die ausgewiesene Route optimal erreichbar ist. Hier wurde als Teil der Planung extra eine Linksabbiegespur inklusive Lichtsignal installiert, wohingegen das erforderliche Rechtsabbiegen, von Huels kommend, erhebliche Verkehrsbeeintraechtigungen und Gefahrensituationen mit sich bringt. Ein Rechtsabbiegen erfordert das Ausschreren auf eine weitere Fahrbahn und Queren des Rad- und Fussweges.
Das Vorhandensein von 12 kreuzenden Fuss- und Radwegen, Reitwegen, 5 Schulbushaltestellen, die Installation von Warnschildern und die Praesenz von Verkehrshelfern zeigt die bereits bestehende Gefahr und das vorhandene Unfallrisiko bei einer Querung des Steeger Dyks. Ein weiteres erhebliches Unfallrisiko besteht durch das Ende des einseitigen Radweges fuer beide Fahrtrichtungen und das unmittelbare Einmuenden auf die Strasse und die Mitbenutzung der Fahrbahn fuer 260m. Das Unfallrisiko steigt ueberdies durch eine stetige Zunahme vom motorisierten Individualverkehr als auch durch steigende Zahlen von KITA/Kindergarten und Schulkindern, aelteren Verkehrsteilnehmern mit Rolatoren, Scootern oder Mobilitaetsproblemen, Spaziergaengern, Radfahrern und E-bike Nutzern.
Eine Querrschnitszaehlung und weiterer Beobachtungen verdeutlichten die Tatsache, dass tagsueber mehrheitlich der Zielverkehr den Steeger Dyk benutzt, welches zum Rueckschluss fuehrt, dass der Quellverkehr eine andere Route waehlt, welche ergo zur Verfuegung steht, so dass eine Nutzung des Steeger Dyks nicht notwendig und erforderlich ist.
Rote Punkte= Querungen mit Fuss-, Rad- und Reitverkehr,
Rote Flaeche = Radverkehrstreifen auf Fahrbahn
Wir fordern hoechstens eine Freigabe fuer Anliegerverkehr deren Fahrtquellen oder Fahrtziele innerhalb dieser Straße oder dieses Straßenzuges liegen
2. Vorteile und Begruendung des Fahrverbotes:
Die genannten Aspekte und das bestehende Unfallrisiko machen konsequente Massnahmen der Verwaltung im Rahmen ihrer Verantwortung erforderlich. Daher fordern wire in LKW-Durchfahrverbot mit Ausnahme fuer Anlieger oder Lieferverkehr. Es besteht keine erforderliche Nutzung oder foerderliche Anschlussmoeglichkeit fuer LKWs durch ein Befahren des Steeger Dyks, da eine Weiterfahrt ueber den Langen Dyk und Toenisvorster Strasse verboten ist, eine Zufahrt des Huelserortskern ueber die Bruckerschestrasse nicht moeglich ist und eine Weiterfahrt ueber die Ringstrasse ueber eine temporeduzierte einspurige Einbahnstrasse verlaeuft, auf der sich zusaetzlich ein Radfahrstreifen in entgegenkommender Richtung befindet.
Aus Aspekten der Verkehrssicherheit, des Natur- und Umweltschutzes aber auch des Strassenzustandes ist eine progressive Massnahme jetzt erforderlich. Der Strassenbelag und Beschaffenheit des Steeger Dyks und der Ringstrasse sind nicht fuer eine derartige Nutzung durch Schwerlastverkehr geeignet, wie die vielen Schaeden und Schlagloecher zeigen. Der enge Abbiegeradius an der Kreuzung Steeger Dyk/Ringstrasse ist nicht nur direkt wieder durch das Gewicht der LKW beschaedigt worden, sondern bildet einen weiteren Unfallbrennpunkt mit Radfahrern und Fussgaengern.
Rot = Einfahrt verboten, Orange = 30er Zone, Gruen = Durchschneidung von Natur- & Landschaftsschutzgebiet
In den letzten Jahrzehnten, seit der Aufstellung und der Revision des Vorbehaltstrassennetzes haben sich die verkehrliche Situation, Ansiedlung und Ausbau einer KITA, Schulwege, technische Weiterentwicklung, Verkehrsaufkommen und leider auch das Verkehrsverhalten signifikant geaendert. Zusetzlich ist ein erhoehtes Aufkommen an Erholungsradlern, Rennradfahrern, mobilitaetsbeschraenkte Verkehrsteilnehmer und Spaziergaengern zu verzeichnen. Der Steeger Dyk ist eine frequentierte Strecke von radelnden Berufspendlern (Steeger Dyk-Nieper Strasse/ Steeger Dyk-Vobis).
Abhandlung der Vorfahrtsstrassen/Vorbehaltsstrassenproblematik
Auch trotz des jetzigen Status als Vorbehalts- und Vorfahrtsstrasse ist ein LKW Fahrverbot erforderlich und implementirbar. Der Steeger Dyk ist fuer den Schwerlastverkehr/LKW-Verkehr kein Bestandteil eines kommunalen Netzes, da keine Weiterfahrten ueber den 1) Langen Dyk und die 2) Toenisvorster Strasse erlaubt sind und die 3) Ringstrasse eine geschwindigkeitreduzierte (30km/h) einspurige Einbahnstrasse mit entgegenkommendem Radverkehr ist.
Durch die„Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)“ kann eine Einschraenkung auch auf Vorfahrtsstrassen und Vorbehaltsstrassen in “sensiblen Bereichen mit besonders schuetzenswerten Verkehrsteilnehmern” implementiert werden.
Eine Erhoehung der Verkehrssicherheit fuer alle Verkehrsteilnehmer ist eine fundamentale Komponente des Mobilitaetskonzeptes und schafft ‘sicheres Radeln’, sichere Schulwege und erhoeht die Aufenthaltsqualitaet. Der Schutz der klimatisch wertvollen Flora und Fauna der 2 Naturschutzgebiete und ihre Funktion als ueberregionale Natur- und Erholungsraeume muss durch das Klimaschutzkonzept der Stadt Krefeld garantiert werden. Es entspricht den Zielen aller Parteien und ist eine geeignete Massnahme zum Schutz, nicht nur, der querenden Verkehrsteilnehmer, wie auf der Sitzung der Bezirksvertretung am 11.8.2020 einstimmig abgestimmt wurde.
Arndt Wrede, M.Sc.,MA; 1. Vorsitzender IG Bruchfreunde
15.04.2021
Quellen: Geoportal Krefeld, Bundesministerium fuer Verkehr, Bundesamt der Strassen ASTRA Schweiz, Verkehrsclub Deutschland e.V. VCD, Neufert Bauentwurfslehre
Einrichtung eines LKW Fahrverbotes auf dem Steeger Dyk
Mit der Einschraenkung “Anlieger frei oder Lieferverkehr frei”
1. Ausgangslage:
Auf dem Steeger Dyk ist ein(e) gravierende(r) Anzahl und Anstieg von ‘40 Tonnern’ zu verzeichnen. Diese Strasse ist aber nicht fuer eine derartige Nutzung geeignet. Es bestehen sowohl erhebliche Gefaehrdungen anderer Verkehrsteilnehmer, als auch erhebliche Schaeden an der Fahrbahn und vor Allem an Natur und Umwelt. Auf einer Laenge von 2800 Metern fuehrt der Steeger Dyk durch Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete. Vor Allem auf diesem aeusserstaedtischen Bereich fahren die LKW, teils im Konvoi, ruecksichtslos mit stark ueberhoehten Geschwindigkeiten und stark unterschrittenen Mindestabstaenden und stellen eine immense Gefahr fuer Wildtiere und alle Verkehrsteilnehmer dar.
Auch waehrend der Nacht zwischen ca. 1:00 und 3:00 Uhr fahren LKW mit absolut stark erhoehter Geschwindigkeit durch das Bruch. Der Schwerlast-Ausweichverkehr, um die designierte Route via Nordtangente und Blumentalstrasse zu umfahren, steigt leider ebenfalls erheblich. Das primaere Ziel der LKW ist ein Industrie-/Gewerbegebiet an der Huelser Strasse, welches ueber die ausgewiesene Route optimal erreichbar ist. Hier wurde als Teil der Planung extra eine Linksabbiegespur inklusive Lichtsignal installiert, wohingegen das erforderliche Rechtsabbiegen, von Huels kommend, erhebliche Verkehrsbeeintraechtigungen und Gefahrensituationen mit sich bringt. Ein Rechtsabbiegen erfordert das Ausschreren auf eine weitere Fahrbahn und Queren des Rad- und Fussweges.
Das Vorhandensein von 12 kreuzenden Fuss- und Radwegen, Reitwegen, 5 Schulbushaltestellen, die Installation von Warnschildern und die Praesenz von Verkehrshelfern zeigt die bereits bestehende Gefahr und das vorhandene Unfallrisiko bei einer Querung des Steeger Dyks. Ein weiteres erhebliches Unfallrisiko besteht durch das Ende des einseitigen Radweges fuer beide Fahrtrichtungen und das unmittelbare Einmuenden auf die Strasse und die Mitbenutzung der Fahrbahn fuer 260m. Das Unfallrisiko steigt ueberdies durch eine stetige Zunahme vom motorisierten Individualverkehr als auch durch steigende Zahlen von KITA/Kindergarten und Schulkindern, aelteren Verkehrsteilnehmern mit Rolatoren, Scootern oder Mobilitaetsproblemen, Spaziergaengern, Radfahrern und E-bike Nutzern.
Eine Querrschnitszaehlung und weiterer Beobachtungen verdeutlichten die Tatsache, dass tagsueber mehrheitlich der Zielverkehr den Steeger Dyk benutzt, welches zum Rueckschluss fuehrt, dass der Quellverkehr eine andere Route waehlt, welche ergo zur Verfuegung steht, so dass eine Nutzung des Steeger Dyks nicht notwendig und erforderlich ist.
Rote Punkte= Querungen mit Fuss-, Rad- und Reitverkehr,
Rote Flaeche = Radverkehrstreifen auf Fahrbahn
Wir fordern hoechstens eine Freigabe fuer Anliegerverkehr deren Fahrtquellen oder Fahrtziele innerhalb dieser Straße oder dieses Straßenzuges liegen
2. Vorteile und Begruendung des Fahrverbotes:
Die genannten Aspekte und das bestehende Unfallrisiko machen konsequente Massnahmen der Verwaltung im Rahmen ihrer Verantwortung erforderlich. Daher fordern wire in LKW-Durchfahrverbot mit Ausnahme fuer Anlieger oder Lieferverkehr. Es besteht keine erforderliche Nutzung oder foerderliche Anschlussmoeglichkeit fuer LKWs durch ein Befahren des Steeger Dyks, da eine Weiterfahrt ueber den Langen Dyk und Toenisvorster Strasse verboten ist, eine Zufahrt des Huelserortskern ueber die Bruckerschestrasse nicht moeglich ist und eine Weiterfahrt ueber die Ringstrasse ueber eine temporeduzierte einspurige Einbahnstrasse verlaeuft, auf der sich zusaetzlich ein Radfahrstreifen in entgegenkommender Richtung befindet.
Aus Aspekten der Verkehrssicherheit, des Natur- und Umweltschutzes aber auch des Strassenzustandes ist eine progressive Massnahme jetzt erforderlich. Der Strassenbelag und Beschaffenheit des Steeger Dyks und der Ringstrasse sind nicht fuer eine derartige Nutzung durch Schwerlastverkehr geeignet, wie die vielen Schaeden und Schlagloecher zeigen. Der enge Abbiegeradius an der Kreuzung Steeger Dyk/Ringstrasse ist nicht nur direkt wieder durch das Gewicht der LKW beschaedigt worden, sondern bildet einen weiteren Unfallbrennpunkt mit Radfahrern und Fussgaengern.
Rot = Einfahrt verboten, Orange = 30er Zone, Gruen = Durchschneidung von Natur- & Landschaftsschutzgebiet
In den letzten Jahrzehnten, seit der Aufstellung und der Revision des Vorbehaltstrassennetzes haben sich die verkehrliche Situation, Ansiedlung und Ausbau einer KITA, Schulwege, technische Weiterentwicklung, Verkehrsaufkommen und leider auch das Verkehrsverhalten signifikant geaendert. Zusetzlich ist ein erhoehtes Aufkommen an Erholungsradlern, Rennradfahrern, mobilitaetsbeschraenkte Verkehrsteilnehmer und Spaziergaengern zu verzeichnen. Der Steeger Dyk ist eine frequentierte Strecke von radelnden Berufspendlern (Steeger Dyk-Nieper Strasse/ Steeger Dyk-Vobis).
Abhandlung der Vorfahrtsstrassen/Vorbehaltsstrassenproblematik
Auch trotz des jetzigen Status als Vorbehalts- und Vorfahrtsstrasse ist ein LKW Fahrverbot erforderlich und implementirbar. Der Steeger Dyk ist fuer den Schwerlastverkehr/LKW-Verkehr kein Bestandteil eines kommunalen Netzes, da keine Weiterfahrten ueber den 1) Langen Dyk und die 2) Toenisvorster Strasse erlaubt sind und die 3) Ringstrasse eine geschwindigkeitreduzierte (30km/h) einspurige Einbahnstrasse mit entgegenkommendem Radverkehr ist.
Durch die„Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)“ kann eine Einschraenkung auch auf Vorfahrtsstrassen und Vorbehaltsstrassen in “sensiblen Bereichen mit besonders schuetzenswerten Verkehrsteilnehmern” implementiert werden.
Eine Erhoehung der Verkehrssicherheit fuer alle Verkehrsteilnehmer ist eine fundamentale Komponente des Mobilitaetskonzeptes und schafft ‘sicheres Radeln’, sichere Schulwege und erhoeht die Aufenthaltsqualitaet. Der Schutz der klimatisch wertvollen Flora und Fauna der 2 Naturschutzgebiete und ihre Funktion als ueberregionale Natur- und Erholungsraeume muss durch das Klimaschutzkonzept der Stadt Krefeld garantiert werden. Es entspricht den Zielen aller Parteien und ist eine geeignete Massnahme zum Schutz, nicht nur, der querenden Verkehrsteilnehmer, wie auf der Sitzung der Bezirksvertretung am 11.8.2020 einstimmig abgestimmt wurde.
Arndt Wrede, M.Sc.,MA; 1. Vorsitzender IG Bruchfreunde
15.04.2021
Quellen: Geoportal Krefeld, Bundesministerium fuer Verkehr, Bundesamt der Strassen ASTRA Schweiz, Verkehrsclub Deutschland e.V. VCD, Neufert Bauentwurfslehre