Die 1.Aenderung des Regionalplans
Die Bezirksregierung und der Regionalrat Duesseldorfs haben in der1. Regionalplanaenderung ca. 1500ha (100 neue Flaechen) fuer den neuen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. In den Gebieten der Stadt Krefeld betrifft diese Planaenderung vor allem Flaechen, die sowohl im Regionalplan (2018) und im Flaechennutzungsplan (2015) als Schutzgebiete und Gruenflaechen ausgewiesen sind.
Eine dementsprechende Aenderung auf Ebene der Regionalplanung kann eine vereinfachte, auf Empfehlung der Bezirksregierung basierende Aenderung des Flaechennutzungsplans auf kommunaler Ebene folgen, welche wiederum die Aufstellung von Bauleitplaenen und Bebauungsplaenen ermoeglicht. So ist die 1. Regionalplanaenderung der erste Schritt und das erste Instrument um bisher geschuetzte Gruenflachen in Wohnraum umzuwandeln.
Die 1. Regionalplanaenderung sieht im Bereich Krefelds die Zerstoerung von Landschaftsschutzgebiet vor, Die von der Stadt Krefeld prognostizierte Einwohnerzahl ist kein Argument für eine Umwandlung von geschützten Grünflächen in Wohnbauland, da der vorhergesagte Bedarf von 9000 Wohneinheiten vollständig im Innenbereich umgesetzt werden kann und durch die realisierbare Menge von 11800 Wohneinheiten rund 2800 Wohneinheiten mehr entstehen als zur Erreichung der Einwohnerzahl erforderlich sind.
Gemaess des Gesetzes musste eine Pruefung der Umweltauswirkungen vorgenommen werden, welche erheblichste Auswirkungen attestierte. Zusaetzlich haelt eine Klimastudie der Stadt Krefeld sowie der FNP Umweltbericht diese Flaeche als zur Bebauung ungeeignet.
Das Beteiligungsverfahren ist trotz Einspruches genau in die Sommerzeit & Ferienzeit gelegt und bedarf keiner oeffentlichen Vorstellungen oder Veranstaltungen wie Buergersprechstunden.
Der einzige Weg den Verantwortlichen mitzuteilen, dass man nicht mit einer weiteren Wohnraumbebauung im Landschaftsschutzgebiet, mit der Zerstoerung einer stadtklimatisch wichtigen Flaeche und einer zusaetzlichen Reduzierung des Naturraumes, Erholungsgebietes und Landschaftsbildes einverstanden ist, eine schriftliche Stellungnahme beim Dezernat 62 der Bezirksregierung Duesseldorf.
Sie koennen auch gerne auf tinyurl.com/y3syeu49 unsere Petition unterstuetzen und die Addressen des Dezernats und der Regionalratsmitglieder unter "was kannst Du tun?" nachschauen.