Informationen zum Planungsverfahren: Statements versus Fakten
Im Verlauf des Planungsverfahrens der 1.Regionalplanaenderung ist es haeufiger zu Verwirrungen, Unwissenheit oder Behauptungen gekommen, welche leider dazu fuehrten, dass viele Buerger der Debatte nicht mehr folgten, da sie das Problem nicht als evident sahen. Die gefassten Beschluesse auf verschiedenen Ebenen versprechen eine geschlossene Haltung gegen eine Umwandlung von Landschaftsschutzgebiet in Wohnbauland, doch leider liegt die letztliche Entscheidung wider der allgemeinherrschenden Auffassung nur bei der Bezirksregierung und beim Regionalrat. Folgend finden sind einige haeufig kommunizierte Statements, die den reinen Fakten des Planungsverfahren gegenuebergestellt sind.
Im Verlauf des Planungsverfahrens der 1.Regionalplanaenderung ist es haeufiger zu Verwirrungen, Unwissenheit oder Behauptungen gekommen, welche leider dazu fuehrten, dass viele Buerger der Debatte nicht mehr folgten, da sie das Problem nicht als evident sahen. Die gefassten Beschluesse auf verschiedenen Ebenen versprechen eine geschlossene Haltung gegen eine Umwandlung von Landschaftsschutzgebiet in Wohnbauland, doch leider liegt die letztliche Entscheidung wider der allgemeinherrschenden Auffassung nur bei der Bezirksregierung und beim Regionalrat. Folgend finden sind einige haeufig kommunizierte Statements, die den reinen Fakten des Planungsverfahren gegenuebergestellt sind.
Bei dem Regionalplan handelt es sich nur um Ueberlegungen und Ideen. Die letztendliche Entscheidung und Planungshoheit liegt durch die Bauleitplanung einzig und allein bei der Stadt und dem Stadtrat. Die Umwandlung im Regionalplan hat keine Konsequenzen |
§ 1 Abs. 4 BauGB weist die Gemeinden an, die Flächennutzungsplanung (und die Bebauungsplanung) an die Regionalplanung anzupassen. Regionalplanung und Flächennutzungsplanung werden von der gleichen Bestimmung in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB unabhängig voneinander auf eine neue rechtlich-qualitative Ebene gehoben. Die Planaussagen sind im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit beide zwingend zu beachten. |
Die Stadtratsfraktionen, der Oberbuergermeister und die Politik sind gegen eine Umwandlung der Flaeche von Landschaftsschutzgebiet zu Wohnbauland. Daher ist die Sache vom Tisch und wir sind uns Alle einig, dass die Ausweisung als Wohnbauland nicht stattfinden wird |
Trotz einstimmiger Ablehnung der geplanten Planungsmassnahmen sind Regionalratsmitglieder NICHT weisungsgebunden und koennen gegen die Positionierung ihrer eigenen Partei abstimmen |
Die Ausweisung im Regionalplan wird benoetigt, um langristige Planungen nicht unueberlegt und kurzfristig zu sabotieren und um auf Wohnraumbedarf reagieren zu koennen |
Die Stadt Krefeld hat durch die Erstellung, Aenderung und Anpassung des Flaechennutzungsplans eigenstaendig die direkte Moeglichkeit Planungen zu implementieren. Der uebergeordnete Regionalplan wird nicht benoetigt |